Beim Kauf von Waffen unterscheidet das österreichische Waffengesetz im
Wesentlichen 3 Kategorien:
Freie Waffen – käuflich ab 18 Jahren (sofern kein Waffenverbot vorliegt)
z. B. Gas- und Schreckschusswaffen, Luftdruckwaffen, Pfefferspray, Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze.
Meldepflichtige Schusswaffen – käuflich ab 18 Jahren unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und Einhaltung einer 3tägigen Abkühlphase.
z. B. Kleinkalibergewehre, Grosskalibergewehre, Schrotflinten.
Genehmigungspflichtige Schusswaffen – käuflich nach Vorlage einer gültigen Waffenbesitzkarte oder Waffenpass.
z. B. Faustfeuerwaffen, Selbstladebüchsen und -flinten, Repetierflinten.